Wichtiger Hinweis!
Bei Anzeichen von grippeähnlichen Symptomen wenden Sie sich bitte telefonisch an Ihren Hausarzt.
Bitte tragen Sie auf dem Testgelände immer eine med. Mund-Nasen-Maske,
besser eine FFP2 Maske.
Bitte halten Sie beim Testen einen Lichtbildausweis bereit.
Liebe Kunden, wie Sie aus den Medien sicherlich schon mitbekommen haben, ändert sich ab 30.06.2022 die Testverordnung.
Wir sind über einige Neuigkeiten nicht glücklich.
Da wir als beauftragtes Corona-Testzentrum alle Regeln strikt einhalten müssen, hoffen wir auf Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.
Ein kostenloser Test steht ab 30.06.2022 folgenden Personen zur Verfügung:
- Kinder bis zum 5. Geburtstag
(Nachweis: Ausweis des Erziehungsberechtigten oder Kinderausweis, zusätzlich das Formular „Selbstauskunft zur freien und bezuschussten Bürgertestung“) - Schwangere Personen in den ersten 3 Schwangerschaftsmonaten, die nicht geimpft werden können.
(Nachweis: Ärztliches Attest im Original, zusätzlich das Formular „Selbstauskunft zur freien und bezuschussten Bürgertestung“) - Personen, die drei Monate vor der Testung aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden konnten.
(Nachweis: Ärztliches Attest im Original, zusätzlich das Formular „Selbstauskunft zur freien und bezuschussten Bürgertestung“) - Personen aus dem medizinischen Bereich, die sich nach einer Coronainfektion freitesten müssen.
(Nachweis: Beschäftigungsnachweis und Nachweis des positiven Befunds, zusätzlich das Formular „Selbstauskunft zur freien und bezuschussten Bürgertestung“) - Pflegepersonal, Patienten und Besucher von medizinischen Einrichtungen und Alten- bzw. Pflegeheimen.
(Nachweis: Beschäftigungsnachweis bzw. Einladungsschreiben, zusätzlich das Formular „Selbstauskunft zur freien und bezuschussten Bürgertestung“) - Personen, die in Behindertenwerkstätten arbeiten oder sich aufhalten.
(Nachweis: Beschäftigungs- bzw. Aufenthaltsbescheinigung, zusätzlich das Formular „Selbstauskunft zur freien und bezuschussten Bürgertestung“) - Nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen, die wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, pflegen.
(Nachweis: Bestätigung durch die Pflegekasse, zusätzlich das Formular „Selbstauskunft zur freien und bezuschussten Bürgertestung“) - Personen, die mit einer infizierten Person in einem Haushalt leben.
(Nachweis: Positiver Nachweis mit gleicher Adresse, zusätzlich das Formular „Selbstauskunft zur freien und bezuschussten Bürgertestung“)
Eine Bürgertestung mit einem Eigenanteil von 3€ steht ab 30.06.2022 folgenden Personen zur Verfügung:
- Personen, die am selben Tag eine Veranstaltung im Innenbereich besuchen.
(Nachweis: Z.B. Ticket, Einladung etc., zusätzlich das Formular „Selbstauskunft zur freien und bezuschussten Bürgertestung“) - Personen, die am selben Tag eine Person ab 60 Jahre besuchen oder Kontakt zu einer Person haben, die einer Risikogruppe angehört.
(Nachweis: Daten der zu besuchenden Person, zusätzlich das Formular „Selbstauskunft zur freien und bezuschussten Bürgertestung“) - Personen, die eine Risikowarnung per Corona-Warn-App erhalten haben.
(Nachweis: Rote Positivmeldung der Corona-Warn-App, zusätzlich das Formular „Selbstauskunft zur freien und bezuschussten Bürgertestung“)
Alle weiteren Personen können für 15€ einen Antigen-Schnelltest mit Zertifikat durchführen lassen.