Pflegevergütung für alle Strümpfe


Neue Richtlinie hilft Patienten
Pflegevergütung für alle Strümpfe

Bisher erhielten Pflegedienste für das An- und Ausziehen leichter Kompressionsstrümpfe der Klasse 1 keine Vergütung. Diese für Patienten ungünstige Regelung gehört jetzt der Vergangenheit an.

Kompressionsstrümpfe erleichtern Venen die Arbeit

Häufig verordnen Ärzte Patienten, die an einer Venenschwäche oder einem Thromboserisiko leiden, Kompressionsstrümpfe, um den Rückfluss des Blutes aus den Beinen zum Herzen hin zu unterstützen. Ärzte können Strümpfe in vier unterschiedlich starken Kompressionsklassen verschreiben. Die leichteren Strümpfe der Klasse 1 befanden sich aber selten darunter, weil die Pflegekräfte das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen bisher erst ab Klasse 2 bezahlt bekamen.

Patientenfreundliche Neuregelung

„Gerade für ältere Menschen mit arteriellen Verschlusskrankheiten, die Kompressionsstrümpfe tragen sollten, ist die Änderung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ein Segen“, meint der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie Prof. Markus Stücker. „Der zeitliche Aufwand, Strümpfe der Klasse 1 oder 2 anzulegen, ist ähnlich hoch“, erläutert Stücker. Besonders für ältere Menschen mit Venenleiden sind die leichteren Strümpfe oft von Vorteil: Strümpfe höherer Kompressionsklasse führen durch den hohen Druck teilweise zu Schmerzen beim Laufen und sogar zu Durchblutungsstörungen im Gewebe. „Ohne das Tragen der Strümpfe schwellen die Beine jedoch stark an und die Einschränkungen für die Patienten sind groß“, betont Stücker.

Quelle: Ärztezeitung

Weiterführende Informationen vom Gemeinsamen Bundesausschuss zur aktuellen Richtlinie über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege

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